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Pressemitteilungen

Mai 19 10

Zweite Eheschließung ein Kündigungsgrund?

eingetragen von Thilo Schwirtz

Der Kläger ist bei seiner Arbeitgeberin/der Beklagten seit dem 01.01.2000 als Chefarzt beschäftigt. Die Beklagte ist der kirchliche Träger eines katholischen Krankenhauses und hat das Arbeitsverhältnis wegen dessen zweiter Eheschließung gekündigt.  Laut Arbeitsvertrag verpflichtete sich der Kläger die katholische Glaubens- und Sittenlehre einzuhalten.

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Mai 17 10

Raucherpausen ohne Ausstempeln rechtfertigt fristlose Kündigung

eingetragen von Thilo Schwirtz

Arbeitnehmer riskieren eine fristlose Kündigung, wenn sie Raucherpausen machen ohne auszustempeln. Das Arbeitsgericht Duisburg hat mit Urteil Ende letzten Jahres (Az.: 3 Ca 1336/09) die Kündigungsschutzklage einer Arbeitnehmerin abgewiesen, die trotz Abmahnung wiederholt Pausen im Raucherraum verbracht hat, ohne die vorgeschriebene Zeiterfassung zu bedienen.

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Mai 15 10

Schmerzensgeld nach Explosion auf der Toilette

eingetragen von Thilo Schwirtz

Das Arbeitsgericht Oberhausen entschied am 17.02.2010 über Schmerzensgeld. Das Arbeitsgericht  hatte am 17.02.2010 einer Klage eines Arbeitnehmers gegen einen ehemaligen Arbeitskollegen auf Zahlung von Schmerzensgeld stattgegeben. Der Kläger hatte dem Beklagten vorgeworfen, im Jahr 2006 auf der Betriebstoilette zwei Dosen Raumspray versprüht zu haben, während der Kläger die Toilette benutzte. Aus nicht aufklärbaren Umständen hatte […]

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Mai 15 10

Schlecker XL zur Auskunft verpflichtet!

eingetragen von Thilo Schwirtz

Der Antragsteller ist der bei der Einzelfirma Anton Schlecker für die turnusmäßige Durchführung der Betriebswahlen im Bezirk Siegen gewählte Wahlvorstand. Dem Bezirk Siegen sind nach den Zuordnungstarifvertrag zumindest 27 Filialen der Firma Anton Schlecker mit insgesamt 107 Arbeitnehmern zugeordnet.

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Mai 15 10

Ortszuschlag auch für Stiefkinder? Gleichbehandlung für eingetragene Lebenspartner

eingetragen von Thilo Schwirtz

Die Klägerin ist als Lehrerin beschäftigt. Seit Anfang Juni 2005 hat sie eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet. Im gemeinsamen Haushalt wohnen auch die beiden leiblichen Kinder der Lebenspartnerin der Klägerin. Mit ihrer Klage wollte die Klägerin den kinderbezogenen Bestandteil des Ortszuschlags von 167,56 Euro brutto monatlich für die Zeit seit ihrer Verpartnerung. 

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