Skip to content

Schmerzensgeld nach Explosion auf der Toilette

eingetragen von Thilo Schwirtz am Mai 15th, 2010

Das Arbeitsgericht Oberhausen entschied am 17.02.2010 über Schmerzensgeld. Das Arbeitsgericht  hatte am 17.02.2010 einer Klage eines Arbeitnehmers gegen einen ehemaligen Arbeitskollegen auf Zahlung von Schmerzensgeld stattgegeben. Der Kläger hatte dem Beklagten vorgeworfen, im Jahr 2006 auf der Betriebstoilette zwei Dosen Raumspray versprüht zu haben, während der Kläger die Toilette benutzte. Aus nicht aufklärbaren Umständen hatte sich anschließend das Luft-Gas-Gemisch entzündet. Es war zu einer Explosion gekommen, bei welcher der Kläger lebensgefährliche Brandverletzungen davongetragen hatte. Auch der Beklagte war schwer verletzt worden. Neben dem völlig verwüsteten Toilettenraum waren auch andere Betriebsräume in Mitleidenschaft gezogen worden. Das Arbeitsgericht Oberhausen ist nach der Vernehmung zweier Zeugen zu dem Ergebnis gelangt, dass der Beklagte für das Versprühen des Raumsprays und damit für die Explosion verantwortlich war. Es hat den Beklagten u.a. zur Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 20.000,- EUR verurteilt.

Pressemitteilung des Arbeitsgerichts Oberhausen im Verfahren 1 Ca 1181/09