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Europäische Gerichte

Europäische Gerichte:

Europäischer Gerichtshof

Der Gerichtshof kontrolliert die Auslegung und Anwendung des Gemeinschaftsrechts. Seine Entscheidungen sind für alle Mitgliedstaaten verbindlich. Für Klagen von Mitgliedsstatten und Organe der Europäischen Gemeinschaft ist der Europäische Gerichtshof zuständig.

Gerichtshof der Europäischen Union in L – 2925 Luxemburg

Telefonzentrale: +352 – 4303.1/ Fax: +352 – 4303.2600

E-Mail:  ECJ.Registry@curia.europa.eu

Gericht erster Instanz (EuG)

Das EuG ist ein eigenständiges europäisches Gericht. Dieses Gericht ist dem Europäischen Gerichtshof nachgeordnet. Das EuG wurde zur Entlastung des Europäischen Gerichtshofes geschaffen und ist für alle direkten Klagen von Bürgern zuständig. Kontaktdaten wie oben.

Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union

Das EUGöD ist ein Fachgericht; es entscheidet in Rechtsstreitigkeiten zwischen der Europäischen Union und ihren Beamten/oder sonstige Bedienstete. Kontaktdaten wie oben.

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Das EuGHMR ist ein internationes Gericht sowie eine Institution des Europarates. Dieses Gericht -mit Sitz in Straßburg- steht in keiner Verbindung zur Europäischen Union. Jeder Staat, der die Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten ratifiziert hat, entsendet einen Richter. Das  EuGHMR  wendet die Europäische Menschenrechtskonvention an; dieser enthält eine Auflistung der Rechte und Sicherheiten, zu deren Einhaltung sich die Staaten verpflichtet haben.

Avenue de l’Europe in 67075 Strasbourg Cedex

Telefon: +33 (0)3 88 41 20 00/ Fax +33 (0)3 88 41 27 54

E-Mail:   webmaster@echr.coe.int