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Pressemitteilungen

Sep 2 10

Nichteinhaltung der Kündigungsfrist und Klage nach § 4 Satz 1 KSchG

eingetragen von Thilo Schwirtz

Unanwendbarkeit des § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB: Bei einer ordentlichen Arbeitgeberkündigung muss der Arbeitnehmer die Nichteinhaltung der objektiv richtigen Kündigungsfrist innerhalb der fristgebundenen Klage nach § 4 Satz 1 KSchG geltend machen, wenn sich die mit zu kurzer Frist ausgesprochene Kündigung nicht als eine solche mit der rechtlich gebotenen Frist auslegen lässt. Bedürfte […]

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Aug 29 10

Falschgeld im Rathaus – Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung

eingetragen von Thilo Schwirtz

In dem Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht Hamm (Az.: 17 Sa 537/10), streiten die Parteien über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung. Die jetzt 50-jährige Klägerin steht seit 1986 bei der Stadt Dortmund in einem Arbeitsverhältnis. Sie bearbeitet im Straßenverkehrsamt Führerscheinangelegenheiten und hat dabei Gebühren zu kassieren. Am 03.08.2009 wurde bei ihr eine Kassenprüfung vorgenommen. Dabei wurde […]

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Aug 20 10

Diskriminierung eines Stellenbewerbers wegen seines Alters

eingetragen von Thilo Schwirtz

Eine Stellenausschreibung verstößt grundsätzlich gegen das Altersdiskriminierungsverbot, wenn ein „junger“ Bewerber gesucht wird. Der 1958 geborene Kläger ist Volljurist. Er bewarb sich im Jahre 2007 auf eine von der Beklagten geschaltete Stellenanzeige in einer juristischen Fachzeitschrift. Die Beklagte suchte für ihre Rechtsabteilung „zunächst auf ein Jahr befristet eine(n) junge(n) engagierte(n) Volljuristin/Volljuristen“.

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Aug 20 10

Benachteiligung bei Stellenbesetzung

eingetragen von Thilo Schwirtz

Macht ein Bewerber geltend, er sei bei der Besetzung einer ausgeschriebenen Stelle entgegen dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) benachteiligt worden, so setzt dies grundsätzlich voraus, dass seine Bewerbung um die Stelle schon im Zeitpunkt der Besetzungsentscheidung vorlag.

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Aug 20 10

Keine Benachteiligung bei nicht vergleichbarer Bewerbersituation

eingetragen von Thilo Schwirtz

Die unmittelbare Benachteiligung wegen eines vom Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verpönten Merkmals muss in vergleichbarer Situation geschehen. Ist der „Beschäftigte“ erst Bewerber, so muss seine Bewerbung mit der anderer Bewerber vergleichbar sein. Dies ist nach dem vom Arbeitgeber entwickelten Anforderungsprofil zu beurteilen, wenn dieses nach der allgemeinen Verkehrsanschauung plausibel erscheint.

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