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Urteile

Jan 9 12

BUNDESARBEITSGERICHT Beschluss vom 20.9.2011, 9 AZN 582/11

eingetragen von Thilo Schwirtz

Nichtzulassungsbeschwerde – Anwaltszwang – Verantwortung des Prozessbevollmächtigten für den Inhalt der Begründungsschrift Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 24. Februar 2011 – 17 Sa 1669/10 – wird als unzulässig verworfen. Der Kläger hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Der Streitwert wird auf 12.300,00 Euro festgesetzt.

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Jan 9 12

BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 20.9.2011, 9 AZR 344/10

eingetragen von Thilo Schwirtz

Anspruch eines Musikers auf Erstattung von Fahrtkosten für den Rücktransport seines instand gesetzten Instruments bei einem Instrumentenbauer Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 25. März 2010 – 15 Sa 1431/09 – wird zurückgewiesen. Der Beklagte hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.

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Jan 9 12

BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 14.9.2011, 10 AZR 198/10

eingetragen von Thilo Schwirtz

Karenzentschädigung – Anrechnung von Arbeitslosengeld Tenor 1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 18. November 2009 – 2 Sa 449/09 – wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.

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Jan 9 12

BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 14.9.2011, 10 AZR 208/10

eingetragen von Thilo Schwirtz

Anspruch auf Zusatzurlaub – Nachtarbeit – Bereitschaftsdienst – § 27 TV-Ärzte HELIOS Tenor 1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 19. Februar 2010 – 3 Sa 227/09 – wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.

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Jan 9 12

BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 14.9.2011, 10 AZR 358/10

eingetragen von Thilo Schwirtz

Tariflicher Mehrarbeitszuschlag – Geld- und Werttransport Niedersachsen Tenor 1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 13. April 2010 – 13 Sa 1297/09 – wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.

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