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Urteile

Jan 9 12

BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 9.8.2011, 9 AZR 352/10

eingetragen von Thilo Schwirtz

Urlaubsabgeltung – Ausschlussfristen Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 20. April 2010 – 12 Sa 1448/09 – wird zurückgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.

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Jan 9 12

BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 9.8.2011, 9 AZR 365/10

eingetragen von Thilo Schwirtz

Anwendbarkeit tariflicher Ausschlussfristen auf den Urlaubsabgeltungsanspruch – § 24 MTV Einzelhandel NRW Leitsätze 1. Der Anspruch auf Abgeltung des nach lang andauernder Arbeitsunfähigkeit bestehenden gesetzlichen Mindesturlaubs kann aufgrund tariflicher Ausschlussfristen verfallen. Er ist nicht Surrogat des Urlaubsanspruchs, sondern ein reiner Geldanspruch, der sich nicht mehr von sonstigen Entgeltansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis unterscheidet. Er unterfällt deshalb […]

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Jan 9 12

BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 9.8.2011, 9 AZR 425/10

eingetragen von Thilo Schwirtz

Verfall des Urlaubsanspruchs nach Genesung eines langfristig arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmers Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 18. Mai 2010 – 12 Sa 38/10 – wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.

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Jan 9 12

BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 9.8.2011, 9 AZR 475/10

eingetragen von Thilo Schwirtz

Urlaubsabgeltung – Verfall nach § 45 Abs. 2 der Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werks der Evangelischen Kirche in Deutschland Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 5. Mai 2010 – 7 Sa 1571/09 – wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.

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Jan 9 12

BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 4.8.2011, 6 AZR 436/10

eingetragen von Thilo Schwirtz

Befristeter Formulararbeitsvertrag – Abrede der Kündbarkeit Tenor 1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 1. Juni 2010 – 6 Sa 391/09 – wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.

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