Weihnachtsgratifikationen für Betriebsrentner
Geklagt hatte ein Betriebsrentner, dessen frühere Arbeitgeberin über mehr als zehn Jahre an ihre Betriebsrentner jeweils mit den Versorgungsbezügen für den Monat November ein Weihnachtsgeld iHv. zunächst 500,00 DM und später 250,00 Euro gezahlt hatte. Die an die Versorgungsberechtigten gerichtete Mitteilung der Arbeitgeberin, sie werde die freiwillige Leistung nach dem Ablauf von drei Jahren einstellen, beseitigte die betriebliche Übung ebenso wenig wie der in den Versorgungsabrechnungen enthaltene Hinweis, es handele sich um einen „Versorgungsbezug freiwillige Leistung“.
Die Klage hatte in allen drei Instanzen Erfolg.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16. Februar 2010 – 3 AZR 123/08 –
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 31. Oktober 2007 – 8 Sa 890/07 –