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Keine Pflicht zum Tragen einer Piloten-Mütze nur für Männer.

eingetragen von Thilo Schwirtz am April 13th, 2011

Das Arbeitsgericht Köln hat entschieden, dass ein Pilot nicht verpflichtet ist, seine Cockpit-Mütze in dem der Öffentlichkeit zugänglichen Flughafenbereich zu tragen, solange der Arbeitgeber ausschließlich das männliche Cockpitpersonal hierzu verpflichtet und weiter den Arbeitgeber verurteilt, eine entsprechende Personalnotiz zurückzunehmen und aus der Personalakte zu entfernen.

[Quelle: PM des Arbeitsgericht Köln vom 07.04.2011]

Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 05.04.2001 – 12 Ca 8659/10 –