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Pressemitteilungen

Mrz 17 11

EuGH: Das Recht eines Staates findet Anwendung, in dem der Arbeitnehmer seine beruflichen Verpflichtungen im Wesentlichen erfüllt.

eingetragen von Thilo Schwirtz

Übt ein Arbeitnehmer seine Tätigkeit in mehreren Mitgliedstaaten aus, findet auf einen Rechtsstreit über den Arbeitsvertrag das Recht des Staates Anwendung, in dem der Arbeitnehmer seine beruflichen Verpflichtungen im Wesentlichen erfüllt.

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Mrz 16 11

Junge Mutter für zwei Tage pro Woche nach London zur Arbeit geschickt.

eingetragen von Thilo Schwirtz

Nach einer Eilentscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts ist es einem Arbeitgeber untersagt, eine Mutter in Elternzeit aus Frankfurt am Main anzuweisen, zwei Tage pro Woche in der Konzernzentrale des Arbeitgebers in London zu arbeiten.

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Mrz 15 11

Bemessungsdurchgriff bei der Aufstellung eines Sozialplans im Konzern.

eingetragen von Thilo Schwirtz

Können sich Betriebsparteien nicht auf die Vereinbarung eines Sozialplans verständigen, entscheidet die Einigungsstelle. Bei ihrem Spruch hat sie gemäß § 112 Abs. 5 BetrVG die sozialen Belange der Arbeitnehmer zu berücksichtigen und auf die wirtschaftliche Vertretbarkeit der Sozialplandotierung zu achten. Hierfür ist auf die finanzielle Leistungsfähigkeit des Arbeitgebers (Unternehmens) abzustellen.

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Mrz 10 11

Kostentragungspflicht von Arbeitgebern bei Schulungungen in der Muttersprache von Betriebsratsmitgliedern.

eingetragen von Thilo Schwirtz

Der Arbeitgeber hat die Kosten einer in der Muttersprache des Betriebsratsmitglieds durchgeführten Schulung zu tragen, wenn das Betriebsratsmitglied nicht über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt und die Teilnahme an der Schulung für die ordnungsgemäße Durchführung der Betriebsratstätigkeit erforderlich ist. Dies hat das Arbeitsgericht Berlin am 3. März 2011 entschieden.

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Mrz 10 11

Haushaltsbefristungen bei der Bundesagentur für Arbeit.

eingetragen von Thilo Schwirtz

Die Bundesagentur für Arbeit kann die Befristung von Arbeitsverhältnissen nicht damit rechtfertigen, ein von ihr aufgestellter Haushaltsplan sehe Haushaltsmittel für befristete Arbeitsverträge vor. Sie kann sich nicht auf § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) berufen. Das gebietet die verfassungskonforme Auslegung der Vorschrift.

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