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Pressemitteilungen

Jul 5 11

Beförderungsranglisten für Beamte auf gebündelten Dienstposten sind rechtswidrig.

eingetragen von Thilo Schwirtz

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass die Einreihung in eine (bundesweite) Beförderungsrangliste der Zollverwaltung für Beamte einer bestimmten Besoldungsgruppe rechtswidrig war. Beförderungen nach einer solchen Liste verstoßen gegen den verfassungsrechtlich geschützten Grundsatz der Bestenauslese (Art. 33 Abs. 2 GG).

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Jun 30 11

Entschädigung wegen einer geschlechtsspezifischen Benachteiligung.

eingetragen von Thilo Schwirtz

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat in einer Sitzung vom 28.06.2011 eine Entscheidung des Arbeitsgerichts bestätigt, mit der Sony zur Zahlung einer Entschädigung wegen einer geschlechtsspezifischen Benachteiligung einer Arbeitnehmerin verurteilt worden war.

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Jun 30 11

Abmeldepflicht von Betriebsratsmitgliedern.

eingetragen von Thilo Schwirtz

Ein Betriebsratsmitglied, das an seinem Arbeitsplatz während seiner Arbeitszeit Betriebsratsaufgaben erledigt, ist grundsätzlich verpflichtet, sich beim Arbeitgeber abzumelden und die voraussichtliche Dauer der Betriebsratstätigkeit mitzuteilen. Zweck der Meldepflicht ist es, dem Arbeitgeber die Überbrückung des Arbeitsausfalls zu ermöglichen.

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Jun 30 11

Einzelvertragliche Vergütungsregelung eines Chefarztes im Bereich des BAT-KF.

eingetragen von Thilo Schwirtz

Eine einzelvertragliche Vereinbarung, wonach der Chefarzt eines Krankenhauses Vergütung nach der Vergütungsgruppe I des BAT-KF erhält, ist im Zweifel als dynamische Vergütungsvereinbarung auszulegen. Die Vergütungsgruppe I BAT-KF wurde zum 1. Juli 2007 in die Entgeltgruppe 15 Ü BAT-KF neue Fassung übergeleitet. Dies gilt mangels gegenteiliger Anhaltspunkte auch für Chefärzte.

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Jun 22 11

Ersatz des Unfallschadens – Einsatz eines Privatfahrzeugs im Rahmen der Rufbereitschaft.

eingetragen von Thilo Schwirtz

Ein Arbeitnehmer, der im Rahmen seiner Rufbereitschaft bei der Fahrt von seinem Wohnort zur Arbeitsstätte mit seinem Privatwagen verunglückt, hat grundsätzlich Anspruch gegen seinen Arbeitgeber auf Ersatz des an seinem Pkw entstandenen Schadens. Die Höhe dieses Ersatzanspruchs bemisst sich nach den Regeln des innerbetrieblichen Schadensausgleichs.

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