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Pressemitteilungen

Sep 1 11

Wie groß muss ein Dienstspind sein?

eingetragen von Thilo Schwirtz

Einen außergewöhnlichen Rechtsstreit hatte das Hessische Landesarbeitsgericht zu entscheiden. Es hat festgestellt, dass ein Dienstspind von 1,75 m Höhe, 1 m Breite und 0,46 m Tiefe genügt, um die Dienstkleidung eines Ordnungspolizisten ordnungsgemäß zu verwahren. Der über 50-jährige Kläger ist seit vielen Jahren in einer nordhessischen Stadt als Ordnungspolizist eingesetzt und hat Dienstkleidung zu tragen.

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Aug 24 11

Tarifvertragliche Entgeltanpassung Ost/West – Schuldrechtliche Abrede oder Inhaltsnorm –

eingetragen von Thilo Schwirtz

Zu den Rechtsnormen eines Tarifvertrages, die nach einem Betriebsübergang kraft gesetzlicher Regelung Inhalt des Arbeitsverhältnisses zwischen dem Arbeitnehmer und dem Betriebserwerber werden, gehören auch die in einer zuvor vereinbarten Tarifregelung bereits abschließend festgelegten dynamischen Entwicklungen, die allein vom Zeitablauf abhängig sind. Lediglich schuldrechtliche Abreden der Tarifvertragsparteien werden nicht Inhalt des Arbeitsverhältnisses.

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Aug 19 11

Wechsel zu einer „Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft“ vor Betriebsübergang.

eingetragen von Thilo Schwirtz

Schließen Arbeitnehmer vor einem Betriebsübergang einen dreiseitigen Vertrag, mit dem sie vom Betriebsveräußerer zu einer Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft (B & Q) wechseln, so ist diese Vereinbarung wirksam, wenn sie auf das endgültige Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Betrieb gerichtet ist. Die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses mit dem Betriebsveräußerer verstößt jedoch gegen zwingendes Recht, wenn dadurch bei gleichzeitigem Erhalt […]

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Aug 19 11

Betriebsübergang bei Zwangsverwaltung eines Grundstücks.

eingetragen von Thilo Schwirtz

Kündigt der Zwangsverwalter eines Grundstücks den Pachtvertrag über ein auf dem Grundstück betriebenes Hotel und führt er den Hotelbetrieb dann selbst weiter, so liegt ein Betriebsübergang vom früheren Pächter auf den Zwangsverwalter vor.

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Aug 18 11

Verspätete Mitteilung der Arbeitsunfähigkeit kann die ordentliche Kündigung rechtfertigen.

eingetragen von Thilo Schwirtz

Das Hessische Landesarbeitsgericht hat entschieden, das wiederholte Verletzungen der Anzeigepflicht bei Arbeitsunfähigkeit nach erfolgter Abmahnung eine ordentliche Kündigung rechtfertigen können.

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