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Pressemitteilungen

Okt 7 11

Kann ein deutsches Gericht verbieten, einen Betrieb in Spanien stillzulegen?

eingetragen von Thilo Schwirtz

Das Landesarbeitsgericht Köln hat in einem jetzt veröffentlichen Beschluss den Antrag des  Europäischen Betriebsrats einer europaweit tätigen Unternehmensgruppe aus dem Bereich der Automobilzulieferer zurückgewiesen, mit dem der Unternehmensgruppe verboten werden sollte, einen Betrieb in Spanien stillzulegen.

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Okt 7 11

Voller Freizeitausgleich für Überschreitungen der Höchstarbeitszeit bei der Feuerwehr.

eingetragen von Thilo Schwirtz

Feuerwehrbeamte, die in den Jahren bis 2006 wöchentlich im Durchschnitt 54 Stunden gearbeitet haben, können für die über 48 Wochenstunden hinausgehende Dienstzeit einen Anspruch auf Freizeitausgleich im vollen Umfang der zuviel geleisteten Stunden geltend machen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

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Okt 6 11

Insolvenzanfechtung von Lohnzahlungen.

eingetragen von Thilo Schwirtz

Die Insolvenzordnung sieht in den §§ 129 ff. InsO die Anfechtung von Rechtshandlungen durch den Insolvenzverwalter vor, die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen worden sind und die Gläubiger benachteiligen, soweit nicht das redliche Vertrauen darauf, dass vor der Insolvenzeröffnung erfolgte Verfügungen des Schuldners Bestand haben, für schutzwürdig angesehen wird. § 130 Abs. 1 Nr. […]

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Sep 27 11

Unwirksame Klauseln in Leiharbeitsverträgen.

eingetragen von Thilo Schwirtz

Die seit dem 15.03.2010 in Formulararbeitsverträge der Leiharbeitsbranche aufgenommene Verweisungsklausel auf vom Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) mit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (CGZP) und anderen Christlichen Gewerkschaften geschlossene Tarifverträge ist unwirksam. Deshalb gelten nur die gesetzlichen Regelungen (Arbeitsgericht Lübeck vom 15.03.2011 – 3 Ca 3147/10).

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Sep 27 11

CGZP: Anspruch des Leiharbeitnehmers auf das beim Entleiher gezahlte Entgelt.

eingetragen von Thilo Schwirtz

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat ein Zeitarbeitsunternehmen verurteilt, an eine Leiharbeitnehmerin das im Entleiherbetrieb übliche Entgelt zu zahlen, obwohl ein mit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (CGZP) vereinbarter Tarifvertrag eine geringere Vergütung vorsah. Es hat damit eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Frankfurt/Oder bestätigt.

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