Urteile
Versetzung zum Stellenpool – Zuordnung zum Personalüberhang – Mitwirkung der Personalvertretung Tenor Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 14. August 2009 – 22 Sa 79/09 – wird zurückgewiesen. Das beklagte Land hat die Kosten der Revision zu tragen.
(weiterlesen)Persönlicher Geltungsbereich des WissZeitVG Leitsätze 1. Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz bestimmt seinen persönlichen Geltungsbereich eigenständig. 2. Zum „wissenschaftlichen Personal“ nach § 1 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG gehört derjenige Arbeitnehmer, der wissenschaftliche Dienstleistungen zu erbringen hat.
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