Urteile
Ablösung von Versorgungsregelungen – Vertrauensschutz und Verhältnismäßigkeit – dreistufiges Prüfungsschema Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 9. April 2013 – 5 Sa 220/11 – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte in Ziffer 2. des Tenors verurteilt wird, an die Klägerin ab dem 1. Dezember 2009 monatlich 46,08 […]
(weiterlesen)Betriebliche Altersversorgung – Anpassung der Betriebsrente – wirtschaftliche Lage der Versorgungsschuldnerin – Rentnergesellschaft – unzureichende Ausstattung – Schadensersatzanspruch gegen die Rentnergesellschaft Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 20. März 2014 – 7 Sa 369/13 – wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
(weiterlesen)Siehe auch: Urteil des 8. Senats vom 16.7.2015 – 8 AZR 493/14 -, Urteil des 8. Senats vom 16.7.2015 – 8 AZR 494/14 -, Urteil des 8. Senats vom 16.7.2015 – 8 AZR 918/13 -, Urteil des 8. Senats vom 16.7.2015 – 8 AZR 775/13 – Postreform – Telekommunikation – fehlendes Widerspruchsrecht – Übergang […]
(weiterlesen)Außerordentliche Kündigung – unerlaubte Herstellung digitaler Kopien am Arbeitsplatz Tenor 1. Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 19. Dezember 2014 – 4 Sa 10/14 – aufgehoben.
(weiterlesen)Krankheitsbedingte Kündigung – Betriebsratsanhörung Leitsätze Bei der Unterrichtung über die Gründe für eine beabsichtigte Kündigung nach § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG darf der Arbeitgeber ihm bekannte Umstände, die sich bei objektiver Betrachtung zugunsten des Arbeitnehmers auswirken können, dem Betriebsrat nicht deshalb vorenthalten, weil sie für seinen eigenen Kündigungsentschluss nicht von Bedeutung waren.
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