Urteile
Annahmeverzug – Beschäftigungspflicht – Schadensersatz Leitsätze 1. Der Schutzzweck des von der Rechtsprechung entwickelten Beschäftigungsanspruchs des Arbeitnehmers und damit korrespondierend der Beschäftigungspflicht des Arbeitgebers wird durch das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers bestimmt. 2. Bei Nichtbefolgung der Beschäftigungspflicht gehört der entgangene Verdienst nicht zum ersatzfähigen Schaden. Die finanzielle Absicherung bei Nichtbeschäftigung ist in § 615 Satz 1 […]
(weiterlesen)Berücksichtigung des Ortszuschlags beim Vergleichsentgelt gemäß § 5 Abs. 2 TVÜ-Länder – Beteiligung der öffentlichen Hand iSv. § 29 Abschnitt B Abs. 7 Satz 3 BAT-O Tenor 1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 13. Februar 2014 – 3 Sa 160/12 – aufgehoben.
(weiterlesen)Herkunftssprachlicher Unterricht – Gleichbehandlung Leitsätze Die Nichtberücksichtigung von Lehrkräften für den herkunftssprachlichen Unterricht, die die entsprechende Lehrbefähigung für ein Lehramt nach deutschem Recht in dem Fach besitzen, bei den Voraussetzungen für eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 11 TV-L nach dem Erfüller-Erlass bzw. dem Nichterfüller-Erlass des Landes Nordrhein-Westfalen ist gemessen am Zweck dieser Regelungen nicht gerechtfertigt, […]
(weiterlesen)Höhe der arbeitgeberseitigen Beiträge zur Rentenversicherung bzw. zur VBL im Rahmen der Ruhensregelung nach dem TV UmBw – Berücksichtigung von Tarifentgelterhöhungen Tenor 1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 9. April 2014 – 11 Sa 905/13 – teilweise aufgehoben.
(weiterlesen)Kostenfestsetzungsbeschluss – materiell-rechtliche Einwendungen Tenor 1. Die Rechtsbeschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 23. März 2015 – 4 Ta 290/14 (2) – wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte hat die Kosten der Rechtsbeschwerde zu tragen. 3. Der Streitwert wird auf 949,14 Euro festgesetzt.
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