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Gewerkschaft BIGD ist nicht tariffähig

eingetragen von Thilo Schwirtz am August 24th, 2012

Das Arbeitsgericht Duisburg hat am 22.8.2012 entschieden, dass die Gewerkschaft  Beschäftigtenverband Industrie, Gewerbe, Dienstleistung (BIGD) nicht tariffähig ist und auch am 1.1.2010 nicht tariffähig war.

Die Gewerkschaft BIGD mit Sitz in Duisburg hat im Jahr 2010 zusammen mit anderen Gewerkschaften, darunter auch der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP), verschiedene Tarifverträge mit Zeitarbeitsunternehmen abgeschlossen. Das BAG hatte am 14.12.2010 (Geschäftsnummer 1 ABR 19/10) und zuletzt am 22.5.2012 (Geschäftsnummer 1 ABN 27/12) entschieden, dass die CGZP nicht tariffähig ist. Nach der Entscheidung des Arbeitsgerichts Duisburg fehlt es der BIGD insbesondere an der Tarifmächtigkeit.

[Quelle: PM des Arbeitsgerichts Duisburg vom 22.08.2012]

ArbG Duisburg zu Az.: 4 BV 29/12